Parallel zu den bekanntgegebenen Erleichterungen im öffentlichen Leben kehrt auch der Schulbereich mit 7. Februar 2022 schrittweise zu einer Normalität im Schulalltag zurück. Oberstes Ziel ist es nach wie vor, den Präsenzbetrieb an den Schulen aufrecht zu erhalten.
Mit Montag, 14. Februar 2022, gilt:
Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (bis einschließlich der 4. Schulstufe) wird während des Unterrichts – solange sich die Schüler/innen auf dem Sitzplatz aufhalten – aufgehoben. Abseits des Sitzplatzes (zum Beispiel während der Pausen beziehungsweise im Schulgebäude) ist auch weiterhin ein MNS zu tragen.
Ab Montag, 21. Februar 2022,
- Schulveranstaltungen sind unter bestimmten Voraussetzungen (wie zum Beispiel Präventionskonzept, Einhaltung der Vorgaben der besuchten Betreiber, Mitnahme von Antigentests zur kurzfristigen Testung am Veranstaltungsort) möglich.
Mit Montag, 28. Februar 2022, gilt:
- Präsenzpflicht an Schulen für alle Schülerinnen und Schüler. Möglichkeiten für Risikogruppen entnehmen Sie bitte dem Erlass.
- Bei Vorliegen von bestätigten Verdachtsfällen werden nicht mehr automatisch ganze Klassen auf Distance Learning umgestellt. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, dass die Bildungsdirektion eine entsprechende Verordnung erlässt. Auch kann bei entsprechender Risikolage schulautonom für einen begrenzten Zeitraum eine Maskenpflicht für einzelne Klassen verfügt werden.
- Externe Personen können wieder an die Schule kommen (Unterrichtsprojekte, Vorführungen,...)
Quelle: Bundesministerium